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KfW 442 - Die Förderung für Deine Ladeinfrastruktur

Ab dem 26.09.2023 hast Du die Möglichkeit, einen Antrag für die neue Förderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge (442)“ einzureichen.

Elektroauto an Ladestation angeschlossen

Dein Zuschuss zur PV-Anlage

Was wird von der KfW gefördert?

Die KfW 442-Förderung unterstützt gezielt den kombinierten Kauf und die Installation von umweltfreundlichen Energieanlagen. Konkret werden folgende Maßnahmen gefördert:

  1. Ladestationen mit mindestens 11 kW Ladeleistung:
    Die KfW 442-Förderung erleichtert den Erwerb leistungsstarker Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

  2. Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung:
    Die Förderung ermöglicht den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen ab 5 kWp, um Hausbesitzern die Erzeugung von eigenem, sauberem Sonnenstrom und die Reduzierung ihrer Energiekosten zu ermöglichen.

  3. Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität:
    Dank der KfW 442-Förderung können Speichersysteme ab 5 kWh Kapazität installiert werden, um den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom zu steigern und eine effiziente Energienutzung zu fördern.

  4. Energiemanagement-System zur Steuerung der gesamten Anlage:
    Die Förderung deckt auch die Kosten für die Implementierung eines Energiemanagement-Systems, um die Energieanlage effektiv zu steuern und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

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Was muss beachtet werden

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden?

  • Neuanschaffung nach Antragstellung:
    Wallboxen, Photovoltaikanlagen und Speichergeräte müssen brandneu sein und dürfen erst nach Einreichung des Förderantrags bestellt werden.

  • Elektroauto-Voraussetzung:
    Der Antragsteller oder ein Haushaltsmitglied muss im Besitz eines Elektroautos sein oder eines bestellen.

  • Leasingfahrzeuge:
    Private Leasingfahrzeuge müssen eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten haben, um förderberechtigt zu sein.

  • Keine Dienstwagen:
    Dienstwagen erfüllen nicht die Voraussetzungen für diese Förderung.

  • Antragsteller als Privatperson:
    Der Antragsteller muss eine Privatperson sein und das Gebäude bewohnen, an dem die Installation erfolgt.

  • Professionelle Installation:
    Die Installation muss von Fachbetrieben durchgeführt werden, um höchste Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

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Der Prozzess

Wie beantrage ich die Förderung?

Ab dem 26.09.2023 steht Dir im KfW-Kundenportal die Möglichkeit zur Verfügung, Deinen Förderantrag zu stellen. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, bevor Du mit der Bestellung der benötigten Komponenten beginnst. Erst nach Erhalt der BestätigungDeiner Förderzusage kannst Du dich aktiv um die Umsetzung Deines Projekts kümmern.

Hinweis: Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag nicht erreichen, erfolgt keine Förderungszusage.

Um von dieser Fördermöglichkeit zu profitieren, empfehlen wir, sämtliche erforderlichen Komponenten gemäß den Mindestvorgaben zu bestellen und die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag zu geben. Dabei unterstützen wir Dich natürlich. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Dein Projekt den Anforderungen entspricht und Du die bestmögliche Unterstützung durch die Förderung erhältst.

Ab März 2024 kannst Du die erforderlichen Unterlagen bei der KfW einreichen. Um Deinen Antrag erfolgreich zu bearbeiten, wird ein Identitätsnachweis, ein Nachweis über die Umsetzung Deines Projekts sowie alle Rechnungen für die erworbenen Komponenten von Dir benötigt. Bitte beachte, dass es gelegentlich erforderlich sein kann, einen Leasingvertrag für Dein Fahrzeug vorzulegen, um den Anforderungen der KfW zu entsprechen.

Nachdem die KfW Deine Unterlagen erfolgreich überprüft hat, wird der Zuschuss auf Dein Konto überwiesen.

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